Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Pixel Panel. Im Habliacker 7, 8352 Elsau.
(1) Bei Werbeanlagen, die einschliesslich Montage bei Pixel Panel bestellt werden, sind im Preis nicht enthalten: die niederspannungsseitige Installation, die Gerüststellung oder evtl. Hebewerkzeuge, etwaige Leistungen anderer Gewerke, wie z.B. Maurer-, Verputz-, Maler- oder Abdichtungsarbeiten.
(2) An Angeboten, Zeichnungen, Entwürfen usw. behält sich der Kunde das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die Angebote dürfen Dritten, insbesondere Wettbewerbern, nicht zugänglich gemacht und nicht zu Ausschreibungszwecken verwendet werden. Bei Nichtannahme des Angebots sind sie unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten.
(3) Die Angebote von Pixel Panel einschliesslich der Lieferzeitangaben sind freibleibend. Preisangebote werden in CHF abgegeben und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk ausschliesslich Verpackung.
(4) Für Muster, Skizzen, Entwürfe und sonstige Projektleistungen, die vom Kunden ausdrücklich verlangt werden, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Das Eigentum geht nach Bezahlung des Entgelts auf den Kunden über.
(1) Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Deren Beschaffung ist Sache des Kunden. Soweit die Genehmigung durch Pixel Panel beschafft wird, ist dieser Vertreter vom Kunden. Die Kosten und die Genehmigungsgebühren trägt in jedem Fall der Kunde. Wird die Genehmigung endgültig versagt, kann Pixel Panel 10% der Auftragssumme verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden von Pixel Panel überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.
(2) Die angegebene Lieferzeit beginnt an dem Tage, an dem der Auftrag in technischer und gestalterischer Hinsicht endgültig geklärt ist. Dazu gehören auch die Leistung der vereinbarten Anzahlung und die Erteilung der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Die im Angebot genannte Lieferzeit ist freibleibend. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
(3) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Pixel Panel – auch innerhalb eines Verzuges – , die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Pixel Panel wird den Kunden unverzüglich über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt informieren. Der höheren Gewalt stehen alle unvorhersehbaren Umstände gleich, die Pixel Panel die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. währungs- und handelspolitische und sonstige hoheitliche Massnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei Pixel Panel, seinen Vorlieferanten oder einem Unterlieferer eintreten. Pixel Panel setzt sich für eine sorgfältige Auswahl seiner Vor- bzw. Unterlieferanten ein.
(4) Auftragsbestätigungen erfolgen für sämtliche Aufträge, mit Ausnahme von kleineren Bestellungen, deren Auftragswert EUR 500,– netto nicht übersteigt und mit Ausnahme von Expressbestellungen, deren Produktions- und / oder Auslieferungszeit mit bis zu drei Werktagen angegeben ist.
(5) Die Bestellung wird durch die Auftragsbestätigung von Pixel Panel verbindlich. Etwaige Beanstandungen sind vom Kunden unverzüglich Pixel Panel bekannt zu geben. Mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von Pixel Panel schriftlich bestätigt sind.
(6) Änderungen der Ausführung, die sich als technisch notwendig erweisen und unter Berücksichtigung der Interessen von Pixel Panel für den Kunden zumutbar sind, bleiben vorbehalten.
(7) Notwendige Änderungen auch aufgrund behördlicher Auflagen gelten als Auftragserweiterung.
(1) Evtl. erforderliche Fremdleistungen können von Pixel Panel auf Rechnung des Kunden in Auftrag gegeben werden.
(2) In den Produktions- und Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die durch vom Kunden zu vertretende Umstände Verzögerungen verursachen oder zusätzlichen Arbeitsaufwand erfordern. Entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit- und Materialkosten gehen zu Lasten des Kunden.
(3) Bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerung durchgeführt werden können.
Korrekturen, Firmen-und Markenaufdruck
(1) Pixel Panel ist nicht zur Prüfung bestehender Marken und Schutzrechte verpflichtet, für deren Wiedergabe uns ein Auftrag erteilt wird. Dies gilt auch für auftragsgemäss von uns hergestellte Zeichnungen oder Entwürfe. Mit Auftragserteilung haftet der Kunde für die Reproduktionsberechtigung der von ihm in Auftrag gegebenen Motive.
(2) Material- und Farbmuster werden nach Vereinbarung zur Verfügung gestellt. Deren Berechnung richtet sich nach Art und Umfang und nach Auftragsvolumen. Je nach Herstellungsverfahren – Siebdruck, Offsetdruck, Folienschnitt, Digitaldruck – , insbesondere auf unterschiedlichen Materialien wie Aluminium, Edelstahl, Glas, Acrylglas, Papier, usw. muss mit Farbabweichungen gerechnet werden.
(3) Pixel Panel ist zum Aufdruck seiner Firmen- und Markenzeichen berechtigt, auch ohne spezielle Einwilligung des Kunden.
(4) Korrekturvorlagen sind vom Kunden verantwortlich zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Pixel Panel haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Änderungen, die von der ursprünglichen Bestellung abweichen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
(1) Versand oder Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Kosten für eine eventuelle Transportversicherung trägt der Kunde. Etwaige Transportschäden müssen unverzüglich durch Tatbestandsaufnahme gegenüber dem Transporteur festgestellt werden.
(2) Versand- oder montagefertig gemeldete Waren, die vom Kunden innerhalb von 5 Werktagen nicht abgerufen werden, werden auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert. Gleichzeitig erfolgt die Rechnungsstellung.
(3) Sämtliche Montageleistungen von Pixel Panel müssen vom Kunden unverzüglich abgenommen werden. Dies gilt auch für angelieferte oder abgeholte Waren und ausgeführte Dienstleistungen von Pixel Panel. Bei Verhinderung hat der Kunde die Abnahme binnen 10 Werktagen durchzuführen.
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind je 1/3 des Preises bei Auftragserteilung und bei Montage- bzw. Lieferbereitschaft fällig, der Rest bei Abnahme.
(2) Reisende, Vertreter, Monteure und Fahrer von Pixel Panel sind nur dann berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen, wenn sie eine entsprechende Vollmacht vorweisen. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die Pixel Panel nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen von Pixel Panel zur Folge. Pixel Panel ist in diesem Falle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des ihm hierdurch entstehenden Schadens zu verlangen, es sei denn, der Kunde leistet Vorauszahlung oder ausreichende Sicherheit.
(3) Die Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet; ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen.
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
(2) Unsere Entwürfe, Zeichnungen, Modelle, Muster, Filme, Stanzen und alle anderen notwendigen Unterlagen für den Produktionsprozess bleiben unser unveräusserliches Eigentum, selbst wenn der Kunde hierfür eine Vergütung gezahlt hat. Das gilt auch für Unterlagen, die in unserem Auftrag von Dritten erstellt wurden. Eine Pflicht zur Lieferung von Kopien der Produktionsunterlagen an den Kunden besteht nicht. Die Produktionsunterlagen bewahren wir zwei Jahre ab dem Zeitpunkt ihrer letzten Verwendung auf.
(1) Jegliche Mängel der Ware müssen Pixel Panel umgehend schriftlich gemeldet werden, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort. Bei einer berechtigten Mängelrüge hat Pixel Panel das Recht auf Nachbesserung.
(2) Weitere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden), sind ausgeschlossen.
(3) Alle Ansprüche gegen Pixel Panel, unabhängig vom Rechtsgrund, verjähren spätestens ein Jahr nach Gefahrübergang auf den Kunden, sofern die gesetzliche Verjährungsfrist nicht kürzer ist.
(1) Für Vorschaltgeräte, Schaltgeräte und andere elektrische Ausrüstungen wird eine Garantie von 6 Monaten gewährt. Darüber hinaus bietet Pixel Panel für von ihm gelieferte Anlagen eine Garantie von 6 Monaten und für von ihm montierte Anlagen 12 Monate. Für alle anderen werbetechnischen Erzeugnisse gewähren wir eine 12-monatige Garantie, sofern diese Erzeugnisse nicht nur für einen kurzfristigen Einsatz bestimmt sind. Der Kunde muss vor der Auftragserteilung selbst prüfen, ob Material und Verfahren geeignet sind, oder sich die Eignung von Pixel Panel bestätigen lassen. Im Gewährleistungsfall übernimmt Pixel Panel die Kosten zur Behebung des Mangels, jedoch nicht die An- und Abfahrtskosten. Kosten für Gerüststellungen oder ähnliche Montagehilfseinrichtungen werden nur bis zur Höhe des ursprünglichen Wertes des defekten Teils übernommen.
(1) Lieferungen und Zahlungen erfolgen am Erfüllungsort Winterthur.
(2) Alle Verträge, einschliesslich Exportgeschäfte, unterliegen deutschem Recht. Versandkosten und Risiko trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Lieferungen, Werkstattleistungen und Zahlungen ist Winterthur.
(4) Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.